Kontrolle Marktbeherrschender Unternehmen
Um die Verbraucher vor den nachteiligen Folgen wirtschaftlicher Absprachen zu schützen (z.B. überhöhte Preise) und den Wettbewerb zu erhalten, wurde ein Gesetz, das sogenannte "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen" (Kartellgesetz) erlassen.
Ausgenommen sind Kartelle, bei denen die gesamtwirtschaftlichen Vorteile der Wettbewerbsbeschränkungen die Nachteile überwiegen.
Der Bundesminister kann jedes Kartell, das der Gesamtwirtschaft und dem Gemeinwohl dient, genehmigen.
Alle Kartelle sind bei der Kartellbehörde mündlich oder schriftlich anzumelden. Die werden in das Kartellregister eingetragen und im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Kartellbehörden:
- Bundeskartellamt
- Bundeswirtschaftsministerium
- Kartellämter der Länder