Konzern
Der Konzern ist ein horizontaler, vertikaler oder diagonaler Zusammenschluß von Unternehmungen, die rechtlich selbständig bleiben, aber ihre wirtschaftliche Selbständigkeit durch einheitliche Leitung aufgegeben haben.
Bsp. VW und Audi
Unterordnungskonzerne
- Ein Unternehmen (Ober- oder Muttergesellschaft) beherrscht ein oder mehrere Unternehmen (Unter- oder Tochtergesellschaft) durch Kapital- oder Stimmenmehrheit.
- Ein Unternehmen unterstellt die Leitung einem anderen Unternehmen durch Beherrschungsvertrag. Eine kapitalmäßige Verflechtung braucht dabei nicht zu bestehen.
Gleichordnungskonzerne (Schwestergesellschaften)
Unternehmen sind zu einheitlicher Leitung zusammengefaßt, ohne daß das eine von dem anderen abhängig ist.
Wechselseitig beteiligte Unternehmen
Die Unternehmen bleiben rechtlich selbständig.
Die Selbständigkeit wird dadurch beschränkt, das jedes Unternehmen mehr als 25% der Kapitalanteile des anderen Unternehmen erwirbt (Sperrminorität).
Die Unternehmen erhalten gegenseitigen Einfluß auf die Geschäftsführung > Schwestergesellschaften.
Durch Vertrag verbundene Unternehmen
Neben dem konzernmäßigen Zusammenschluß (Beherrschungsvertrag) können verbundene Unternehmen auch durch
- Gewinnabführungs-,
- Gewinngemeinschafts-,
- Teilgewinnabführung-,
- Betriebspacht- oder
- Betriebsüberlassungsvertrag entstehen.