Konsortium
Konsortium ist ein vorübergehender Unternehmungszusammenschluß in der Rechtsform der GbR gemäß §§ 705 ff. BGB zur Durchführung eines bestimmten Geschäftes. Es wird auch als Gelegenheitsgesellschaft bezeichnet. Nach Abschluß des Geschäftes wird das Konsortium wieder aufgelöst. Das Konsortium ist häufig bei Banken als Emissionskonsortium oder Kreditkonsortium anzutreffen.