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Recht
Träger von Rechten und Pflichten
Rechtssubjekte
natürliche Personen juristische Personen
(Menschen) (Unternehmen z.B.
GMBH, AG oder e.V.)
können
Träger von
Pflichten und Rechten
sein
Rechtsgeschäfte
einseitige>>>>nicht empfangsbedürftige, z.B. Testament
>>>>empfangsbedürftige, z.B. Kündigung
mehrseitige>>>Verpflichtungsgeschäfte z.B. Kaufvertrag
(Verträge)
Verträge kommen durch übreinstimmende Willenserklärungen von zwei oder mehreren Personen zustande.
Die zuerst abgegebene Willenserklärung ist Antrag.
er kann von jedem Partner ausgehen.
Die zustimmende Willenserklärung heißt Annahme.
Er kann von jedem Partner ausgehen.
Pflichten des Verkäufers
- Ware wie vereinbart zu übergeben
- Eigentum übertragen
- den Kaufpreis annehmen
Eigentumsübertragung erfolgt durch:
bei beweglichen Sachen:
- Einigung und Übergabe (Veräußerer + Käufer,Erwerber)
- Einigung und Herausgabeanspruch (ein Dritter hat die Sache)
bei unbeweglichen Sachen:
- Auffassung und Eintragung in das Grundbuch. Die Auflassung ist die Einigung von Verkäufer und Käufer dass das Eigentum übergeben soll. Dies geschieht bei einem Notar, der den Vorgang beurkundet
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