Bei der Mehrzahl der Märkte handelt es sich um Anbieterwettbewerb. Die Anbieter kämpfen unabhängig voneinander um den Absatz ihrer Leistungen an die Nachfrager. Bei gleichbleibendem Marktvolumen zwingt dies jeden Anbieter, zu möglichst günstigen Bedingungen (Preis, Qualität, Kundendienst usw.) seine Leistung anzubieten.
Sollen weitere Marktanteile erobert werden, muss das eigene Leistungsangebot das der Konkurrenten übertreffen.
Um diesen ständigen Wettvewerb zu begegnen oder zu entgehen, bedient man sich in vielen Bereichen der Wirtschaft in zunehmenden Maße der
Kooperation und Konzentration.
Kooperation liegt vor, wenn wirtschaftliche selbständige und weitgehend selbständige Unternehmen sich durch Verträge zur Zusammenarbeit verpflichten.
Beispiele: Interessengemeinschaft zur Grundlagenforschung, Kartellabsprachen über einheitliche Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Konzentration, wenn die wirtschaftliche Selbständigkeit aufgegeben wird und die Betriebe einer umfassenden zentralen Leitung unterstellt werden.
Beispiel: Selbstständige Arzneimittelhersteller vereinigen sich unter einheitlicher Leitung.
Die angestrebten Ziele
Stärkung der Wettbewerbsposition
Verbesserung der Finanzkraft
Gemeinsame Rationalisierung
Je nach Zielsetzung des Zusammenschlusses können für die Volkswirtschaft Vorteile aber auch Nachteile entstehen:
Vorteile:
- Senkung der Preise (durch Kostenminderung)
- Bessere Versorgung der Verbraucher
- Abnehmesicherung für Lieferer
- Markttranzparenz (Sortimentsbereinigung)
- Außenwirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit
Nachteile:
- Überhöhte Preise (fehlender Wettbewerb)
- Verminderung der Waren- und Dienstleistungsvielfalt
- Rationalisierungspotentzial gefährdet Arbeitsplätze
- Konzentrierte wirtschaftlilche Macht birgt Gefahr ihres Mißbrauchs zu politischer Macht