Man unterscheidet zwischen der sachlichen Kontrolle (d.h. Kontrolle der Ware) und der terminlichen Kontrolle (d.h. Kontrolle der Lieferzeit). Darüber hinaus müssen die Wareneingänge entsprechend verbucht und die Rechnungen überprüft werden.
Sachliche Kontrolle bedeutet:
äußere Kontrolle der Ware in Anwesenheit des Spediteurs bzw. des Überbringers (Vergleich der Begleitpapiere mit der tatsächlichen Lieferung, Verpackungsschäden, äußerliche Schäden an der Ware.
Bei Unstimmigkeiten erfolgt eine Tatbestandsaufnahme mit Unterschrift des Überbringers, sonst Annahmeverweigerung.
Materialkontrolle (unverzüglich)
Zahl, Größe, Gewicht, je nach Produkt: Maße, physikalische Eigenschaften, chemische Zusammensetzung (Stichproben im Labor)
Nach der Warenkontrolle erfolgt die Buchung des Wareneingangs mengenmäßig in der Lagerbuchhaltung und wertmäßig in der Hauptbuchhaltung Durch die terminliche Kontrolle sollen Bestellrückstände anhand von Bestellrückstandlisten aufgedeckt werden. Als letzte Prüfung erfolgt die Rechnungsprüfung in sachlicher Hinsicht (d.h. Übereinstimmung Bestellung und Rechnung) und in rechnerischer Hinsicht (Berechnung der Gesamtpreise, der Rabatte, der Umsatzsteuer etc.)