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Mögliche Gefahrenquellen erkennen
Das Arbeitsschutzgesetz verweist allgemein auf mögliche Gefahrenquellen. Sie werden zum Beispiel für Bildschirmarbeit in der
Bildschirmarbeitsverordnung
oder für Arbeitsstätten in der Arbeitsstättenverordnung durch Gestaltungsanforderungen konkretisiert. Die Gefährdung kann gegeben sein durch:
- die Arbeitsstätte: Verkehrswege, Beleuchtung, allgemeine Sicherheit
- den Arbeitsplatz: Mobiliar, Fläche
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen: Lärm, Klima, Gefahrstoffe
- Maschinen und Geräte, z.B. Bildschirm
- Arbeitsstoffe, z.B. Lösungsmittel
- Arbeitsabläufe, Arbeitsverfahren
- Arbeitszeit, z.B. Nachtarbeit
- unzureichende Qualifikation
Die Gesundheit wird beispielsweise am Bildschirmarbeitsplatz gefährdet, wenn durch einen zu hohen Tisch und eine fehlende Fußstütze die Füße nicht auf dem Boden stehen können. Rücken und Beine werden dadurch überbeansprucht. Eine psychisch wirkende Gesundheitsgefahr stellt beispielsweise Lärm dar oder die fehlende Schulung für ein Computerprogramm. Beides führt zu erhöhtem Streß, der auf Dauer körperliche Folgen haben kann.
Die aufgezählten Gefährdungsbereiche im Gesetz sind nicht abschließend. Vielmehr muß vom Leitbild des Arbeitsschutzgesetzes ausgegangen werden, das ein umfassendes Verständnis von Gesundheitsschutz beinhaltet und auf die Vermeidung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingter Erkrankungen abzielt.
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