Klasse 11W1
11W1 - Arbeitstisch
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Arbeitstisch

  • Tiefe

    der Arbeitsfläche
    • Tiefe der Bürotische mindestens 80 cm,
    • Tischtiefen von 90 cm und mehr bei größeren Bildschirmen sind zweckmäßig, da aus Sicherheitsgründen kein Teil des Bildschirms oder der Verkabelung über die Tischtiefe hinausragen darf.
  • Größe

    der Arbeitsfläche
    • Tischfläche mindestens 160 x 80 cm oder mindestens 1,28 qm (in die Rechnung dürfen nur Flächen mit einer Tischtiefe von mindestens 80 cm einbezogen werden, Tischtiefen unter 80 cm gelten nicht als Arbeits-, sondern als Stell- oder Ablagefläche.
  • Höhe

    der Arbeitsfläche
    • Arbeitshöhe soll je nach Körpergröße zwischen 19 und 28 cm über Sitzflächenhöhe sein,
    • Arbeitshöhe - einschließlich zum Beispiel Tastaturhöhe - von 75 cm soll nicht überschritten werden. Voraussetzung hierfür sind:
      • Tischhöhe nicht höhenverstellbar von 72 cm,
      • Tischhöhe höhenverstellbar mindestens 68 - 76 cm,
      • Höhenverstellung ist in bestimmten Fällen ergonomisch zweckmäßig, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
  • Beinraumfreiheit

    am Arbeitsplatz
    • aus ergonomischen Gründen ist sowohl am Arbeitsplatz als auch am Bildschirm-Arbeitsplatz ein ausreichend bemessener Beinraum erforderlich (gemessen wird sowohl bei festen als auch bei höhenverstellbaren Arbeitstischen von der Tischflächenhöhe von 72 cm aus).
    • Beinraum muss mindestens sein:
      • Höhe: 65 cm, besser 69 cm
      • Breite: 60 cm
      • Tiefe: 60 cm
      • der Fußraum muss eine Tiefe von 80 cm haben.
  • Elektrifizierung

    am Arbeitsplatz muss erfolgen durch:
    • leitungsführende Schächte oder Kanäle,
    • mit Zugentlastungseinrichtungen,
    • sowie sichere Leitungsführungen.
  • Standsicherheit


    Der Büro-Arbeitstisch muss lt. GS-Zeichen und gemäß DIN 4554 standsicher sein und bei Schwingungen eine Dämpfung aufweisen, um die Bildstabilität auf dem Bildschirm sicher zu stellen.
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