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Arbeitstisch
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Tiefe
der Arbeitsfläche
- Tiefe der Bürotische mindestens 80 cm,
- Tischtiefen von 90 cm und mehr bei größeren Bildschirmen sind zweckmäßig, da aus Sicherheitsgründen kein Teil des Bildschirms oder der Verkabelung über die Tischtiefe hinausragen darf.
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Größe
der Arbeitsfläche
- Tischfläche mindestens 160 x 80 cm oder mindestens 1,28 qm (in die Rechnung dürfen nur Flächen mit einer Tischtiefe von mindestens 80 cm einbezogen werden, Tischtiefen unter 80 cm gelten nicht als Arbeits-, sondern als Stell- oder Ablagefläche.
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Höhe
der Arbeitsfläche
- Arbeitshöhe soll je nach Körpergröße zwischen 19 und 28 cm über Sitzflächenhöhe sein,
- Arbeitshöhe - einschließlich zum Beispiel Tastaturhöhe - von 75 cm soll nicht überschritten werden. Voraussetzung hierfür sind:
- Tischhöhe nicht höhenverstellbar von 72 cm,
- Tischhöhe höhenverstellbar mindestens 68 - 76 cm,
- Höhenverstellung ist in bestimmten Fällen ergonomisch zweckmäßig, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
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Beinraumfreiheit
am Arbeitsplatz
- aus ergonomischen Gründen ist sowohl am Arbeitsplatz als auch am Bildschirm-Arbeitsplatz ein ausreichend bemessener Beinraum erforderlich (gemessen wird sowohl bei festen als auch bei höhenverstellbaren Arbeitstischen von der Tischflächenhöhe von 72 cm aus).
- Beinraum muss mindestens sein:
- Höhe: 65 cm, besser 69 cm
- Breite: 60 cm
- Tiefe: 60 cm
- der Fußraum muss eine Tiefe von 80 cm haben.
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Elektrifizierung
am Arbeitsplatz muss erfolgen durch:
- leitungsführende Schächte oder Kanäle,
- mit Zugentlastungseinrichtungen,
- sowie sichere Leitungsführungen.
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Standsicherheit
Der Büro-Arbeitstisch muss lt. GS-Zeichen und gemäß DIN 4554 standsicher sein und bei Schwingungen eine Dämpfung aufweisen, um die Bildstabilität auf dem Bildschirm sicher zu stellen.
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