Klasse 11W1
11W1 - Sozialversicherung
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Arten der Sozialversicherung

Rentenversicherung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung



KRANKENVERSICHERUNG

Träger AOK, IKK, DAK, Barmer
Versicherungspflicht

Alle Arbeitnehmer, Arbeitslose, Rentner, Azubis, Wehr- und Ersatzdienstleistende

Beiträge

 

Ø 15 % des Bruttoentgelts bis

ur Versicherungspflichtgrenze

3.375 €,

 

ab dort freigestellt

Leistungspflicht

Krankenhilfe (Arzt, Medikamente, usw.),
Rehabilitationsmaßnahmen, Krankengeld
ab der 7. Woche 75% des Nettoentgelts
bis zu 1½  Jahren



RENTENVERSICHERUNG

Träger Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Landesversicherungsanstalten
Versicherungspflicht Alle Arbeitnehmer, Azubis, Wehr- und Ersatzdienstleistende
Beiträge

19,3 % des Bruttoentgelts bis zur

Beitragsbemessungsgrenze = 4.500 €,
Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte
Leistungen Altersrente, Frührente,
Erwerbsminderungsrente, Rehabilitationsmaßnahmen



PFLEGEVERSICHERUNG

Träger Pflegekassen der gesetzlichen Krankenkassen
Versicherungspflicht Alle Arbeitnehmer bzw. alle gesetzlich Krankenversicherte
Beiträge 1,7 % des Bruttoentgelts; Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte
Leistungen

Pflegegeld, Pflegemittel, Pflegeanteil für

stationäre Betreuung z.B. Altersheim und Pflegeheim


ARBEITSLOSENVERSICHERUNG

Träger Bundesagentur für Arbeit
Versicherungspflicht Alle Arbeitnehmer und Azubis
Beiträge
6,5 % des Bruttoentgelts; Arbeitgeber
und Arbeitnehmer je zur Hälfte
Leistungen

Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Vermittlung,

Beratung, Arbeitförderung,
Umschulung und Weiterbildungsmaßnahmen,
Einstellungsprämien



UNFALLVERSICHERUNG

Träger Berufsgenossenschaften,
die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften,
die Feuerwehr-Unfallkassen
Versicherungspflicht Arbeitgeber
Beiträge Arbeitgeber; je nach Gefahrenklasse und Höhe der Lohnsumme
Leistungen
 
Maßnahmen zur Unfallverhütung,
Krankenhauskosten, Krankengymnastik,

Rehabilitationsmaßnahmen, Umschulung, Erwerbsunfähigkeitsrente


PROBLEME DER SOZIALVERSICHERUNGEN

  • Generationenvertrag kann nicht mehr eingehalten werden
 
  • schlechte Beschäftigungssituation wird auf Dauer nicht viel verbessern
 
  • schlechte Finanzkraft der Sozialversicherungsträger
 
  • Sozialprinzip (Alle für Einen/Einer für Alle ) wurde nicht eingehalten.

LÖSUNGSANSÄTZE

  • private Altersvorsorge
  • Leistungskürzungen
  • Verlängerung der Lebensarbeitszeit
  • Einheitsrente als Bürgerrente
  • Stärkung des Wettbewerbs des Leistungsanbieters

 


 
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